Erklärung der Pflichten und Rechte des Teilnehmers von Koch des Jahres:
1. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, der Organisation personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen dieser Daten, ist die Organisation rechtzeitig zu informieren.
2. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, während der Veranstaltung die Kochjacke von „Koch des Jahres“, bis zum Ende des Events (inklusive Preisverleihung und nachträgliche Fotoshooting), zu tragen.
3. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, an den verschiedenen Fotoshootings, und immer mit der Kochjacke von Koch des Jahres, teilzunehmen. Die Organisation behält das Recht an sämtlichem Bild- und Tonmaterial der Veranstaltungen „Koch des Jahres“, Rezepten und Fotos aller Teilnehmer, einschließlich der Finalisten und Gewinner, sowie das Recht auf Verwendung der Bilder der Gewinner vor.
4. Beim Kochwettbewerb werden den Teilnehmer verschiedene Utensilien (z.B Kochmesser) zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer müssen solche Utensilien im gleichen Zustand zurück lassen, in dem sie diese bekommen haben. Die Teilnehmer haften für diesen Zeitraum für die ihnen zur Verfügung gestellten Utensilien. Die Teilnehmer sind ebenfalls dazu verpflichtet, ihren Arbeitsplatz und die genutzte Fläche sauber zu hinterlassen.
5. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, mit der Presse zusammenzuarbeiten. Diese Pflicht kann wegen beruflicher Gründe, Krankheit oder anderer der Organisation rechtzeitig mitgeteilter persönlicher Gründe entfallen. Bei Interviews oder anderen Auftritte in der Öffentlichkeit ist die Kochjacke vom Koch des Jahres zu tragen.
6. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, jegliche Zusammenarbeit mit der Presse der Organisation zeitnah mitzuteilen.
7. Die Organisation behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten, Bilder, Rezepte, Videos und andere Angaben an die Partner von „Koch des Jahres“ weiter zu leiten.
8. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, den Wareneinsatz von maximal 96,- Euro (16€/Person) für den Wettbewerb selbst zu tragen.
9. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, nur von ihm selbst entwickelte und originelle Rezepte für seine Bewerbung spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung einzureichen. Sollte dieser Punkt nicht vom Teilnehmer berücksichtigt werden, kann er auch nach seiner Teilnahme an der Veranstaltung rückwirkend disqualifiziert werden. Im Falle, dass dieser Teilnehmer sich für das Finale qualifiziert hat, erhält sein Nachfolger nach Punkten seinen Platz im Finale.
10. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, an den verschiedenen Aktivitäten am Tag der Veranstaltung bis zum Ende des Events mitzuwirken, um zum Erfolg der Veranstaltung beizutragen.
11. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, an der technischen Fragerunde vor der Veranstaltung teilzunehmen.
12. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, mit der Organisation zu kooperieren.
13. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, während und nach der Veranstaltung durch sein Verhalten und Auftreten weder der Veranstaltung noch den beteiligten Partnern und Personen zu schaden.
14. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, während und nach der Veranstaltung den guten Umgang zu wahren und die Richtlinien des Wettbewerbs zu respektieren. Im Falle, dass ein Teilnehmer einen Verstoß gegen die Richtlinien des Wettbewerbs oder unkollegiales Verhalten beobachtet, ist er verpflichtet, dieses sofort der Organisation mitzuteilen. Die Organisation behält sich das Recht vor, nach ihrem eigenen Ermessen zu handeln.
15. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, gegebenenfalls seine eigenen Utensilien (mit Ausnahme des offiziellen Geschirrs der Veranstaltung) mitzubringen. Der Teilnehmer erhält vorab eine Hardwareliste mit zur Verfügung gestellten Geräten, die er gegebenenfalls selbst ergänzen muss. Vor, während und nach der Veranstaltung ist der Teilnehmer für seine eigenen Geräte verantwortlich. Die Organisation übernimmt keinerlei Haftung.
16. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, vor der Veranstaltung Stillschweigen über das Wettbewerbsmenü zu wahren. Veröffentlichungen jeglicher Art sind untersagt und nur nach Absprache mit der Organisation möglich.
17. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Startnummer sowie die Menü/Teilnehmerzahl bis zum Ende der Veranstaltung geheim zu halten. Es ist untersagt, Einzelheiten oder Hinweise, welche zur Identifizierung eines Menüs führen können, an Dritte mitzuteilen.
18. Die nicht Erfüllung von den oben genanten Pflichten kann zur unmittelbaren oder rückwirkenden Disqualifizierung des Teilnehmers führen. Diese kann zur Aberkennung des Titels und damit zusammenhängenden Leistungen führen.
Rechte:
1. Der Teilnehmer und sein Assistent haben das Recht auf eine von der Organisation gebuchte und bezahlte Übernachtung in einem Doppelzimmer. Wird dieses Recht nicht in Anspruch genommen, muss dies der Organisation rechtzeitig mitgeteilt werden. Alle zusätzlichen Übernachtungen, sei es für den Teilnehmer oder Dritte, sowie Reisekosten und Verpflegung werden vom Teilnehmer selbst getragen.
2. Der Teilnehmer hat das Recht auf Verpflegung während des Wettbewerbs. Diese wird von der Organisation bereitgestellt.
3. Der Teilnehmer hat Anspruch auf fünf kostenlose Einladungen zur Veranstaltung.
4. Der Teilnehmer hat das Recht, im Bezug auf den Wettbewerb „Koch des Jahres“ von Grupo Caterdata S.L. als Teilnehmer, Finalist oder Sieger, je nach Ergebnis, genannt zu werden und diese Bezeichnung in der Öffentlichkeit zu tragen.
5. Der Teilnehmer hat das Recht, nach der Veranstaltung die genaue Punktezahl durch die Juroren zu erfahren.
Koch des Jahres und Friedr. Dick erfüllen Kinderträume
(Deizisau, 21. Dezember 2011)
Ab 2012 engagiert sich der Koch des Jahres für die Aktion Kinderträume
Fleischwirtschaft engagiert sich für Kinder
10 Bedarfgerechte Fahrzeuge für schwerstkranke Kinder
Zehn behindertengerechte Fahrzeuge hat jetzt der Verein „Aktion Kinderträume“ an Familien mit schwerstbehinderten Kindern übergeben. Vorsitzender des Vereins ist Wilhelm Leuze, Geschäftsführer der Deizisauer Firma Friedr. Dick GmbH & Co. KG. Alle Fahrzeuge wurden je nach den Bedürfnissen der Kinder mit einer Rollstuhlrampe, einem angebauten Lifter und einem großen Fahrgastraum ausgestattet.
Der Verein der Deutschen Fleischwirtschaft „Aktion Kinderträume“ engagiert sich für hilfsbedürftige und meist mehrfach behinderte Kinder und deren Familien. Leuze hat es sich bereits 2004 zur Aufgabe gemacht, bedürftigen Kindern zu helfen. „Der Verein erfüllt ganz gezielt Wünsche von schwerstkranken und schwerstbehinderten Kindern und hilft bei der Finanzierung von wichtigen Anschaffungen“, erklärt Leuze.
Seit der Gründung vor sieben Jahren hat der Verein „Aktion Kinderträume“ 1,5 Millionen Euro gesammelt. „Die Hilfe geht direkt an die Betroffenen ohne Umwege über andere Institutionen“, bestätigt er. So modernisiert der Verein Wohnungen rollstuhlgerecht, unterstützt Kinder und Familien in Hospizen und stellt bedarfsgerechte Familienfahrzeuge bereit. „Die Familien sehen sich mit zwei schwierigen Aufgaben konfrontiert. Einerseits müssen sie sich Tag und Nacht um die Pflege ihres Kindes kümmern, andererseits müssen sie bei den Ämtern um das Nötigste für ihr Kind kämpfen“, fügt Leuze hinzu.
Der unabhängige Verein ist auf Kontakte zu den Betroffenen angewiesen und ständig auf der Suche nach Familien, denen er helfen darf. Betroffene Familien können sich direkt an den Verein wenden.
Der Verein „Aktion Kinderträume“ – Verein der Deutschen Fleischwirtschaft e.V. wurde im September 2004 auf Initiative von Wilhelm Leuze, Geschäftsführer und Inhaber der Friedr. Dick GmbH & Co. KG, Clemens Tönnies, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Tönnies Fleisch und Präsident von Schalke 04, und dem Ex-Fußballer und Präsident von Bayern München, Uli Hoeneß, gegründet. Unterstützung fanden die Gründer in Josef Schnusenberg, Vorstandsvorsitzender des FC Schalke 04, oder Karl-Heinz Funke, ehemaliger Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die allesamt dem Vorstand des Vereins angehören.
Als Schirmherrin und Verantwortliche für die operative Arbeit des Vereins ist Margit Tönnies, Unternehmensgruppe Tönnies Fleisch, mit großem persönlichem Einsatz tätig.
Der Verein arbeitet eng mit dem Bundesverband Kinderhospiz e.V. zusammen. Ab 2012 wird Koch des Jahres die "Aktion Kinderträume" unterstützen, indem der Erlös der Eintrittskarten gespendet wird.
Weitere Informationen unter:
Friedr. Dick GmbH & Co. KG
Esslinger Str. 4-10
73779 Deizisau
Tel.: 07153 / 8 17 - 0
Fax: 07153 / 8 17 - 2 19
E-Mail: mail@dick.de
Homepage: www.dick.de
Oder:
Aktion Kinderträume
Verein der Deutschen Fleischwirtschaft e.V.
In der Mark 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 9 61 – 2 05
Fax: 05242 / 9 61 – 1 35
E-Mail: info@aktion-kindertraeume.de
Homepage: www.aktion-kindertraeume.de
Spendenkonto:
Aktion Kinderträume
Verein der Deutschen Fleischwirtschaft e.V.
Kreissparkasse Wiedenbrück
BLZ 478 535 20
Kontonummer 2 038 024